NEIN! Alle Scheidungsfolgen bis auf die Scheidung und das Sorgerecht können außergerichtlich mit einer notariellen Vereinbarung geregelt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass lediglich ein Anwalt den Scheidungsantrag einreicht und der andere Ehegatte diesem zustimmt. Hierbei kann auch eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass sich beide Ehegatten, die anfallenden Anwaltskosten teilen. Daneben besteht die Möglichkeit bei geringem Einkommen Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.