Kindesunterhalt haben Sie grundsätzlich zu zahlen, wenn die Kinder nicht in Ihrem Haushalt wohnen.
Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, in die nach Einkommenshöhe und Kindesalter eingruppiert wird. Das Einkommen ist jedoch vorab noch zu bereinigen, damit Sie nicht zu viel Unterhalt bezahlen.
Trennungsunterhalt hat grundsätzlich der Ehegatte mit dem höherem Einkommen zu zahlen. Dabei stehen ihm 3/7 des gemeinsamen
Erwerbseinkommens nach Abzug der eheprägenden Verbindlichkeiten zu.