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Maßgeblich bei allen Entscheidungen, für die Kinder und nicht über die Kinder, ist das Kindeswohl.
Grundsätzlich bleiben die Kinder daher bei dem Elternteil, der auch bisher die überwiegende Betreuung des Kindes geleistet hat. Dem anderen Elternteil steht ein Umgangsrecht zu.
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